Eine Teilungsversteigerung gilt oft als letzte Lösung, kann jedoch mit erheblichen finanziellen Nachteilen verbunden sein. Deshalb ist es ratsam, sich im Vorfeld genau zu informieren, ob dieser Schritt im individuellen Fall wirklich die beste Option darstellt.
Die Inanspruchnahme eines versierten Immobilienmaklers kann dabei unterstützen, potenzielle Risiken zu identifizieren und alternative Handlungswege aufzuzeigen, die aus ökonomischer Sicht vorteilhafter sein könnten.
Erklärung der Teilungsversteigerung
Im Gegensatz zur üblichen Zwangsversteigerung, die häufig dann Anwendung findet, wenn ein Immobilienbesitzer seinen finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, kommt die Teilungsversteigerung zum Tragen, wenn Miteigentümer sich nicht einigen können, wie mit einer Immobilie verfahren werden soll. Diese Art der Versteigerung ist besonders bei Trennungen oder der Aufteilung von Nachlässen üblich.
„Die Teilungsversteigerung zielt darauf ab, Konflikte unter Miteigentümern zu beenden, indem das Objekt monetarisiert und der Erlös verteilt wird“, erklärt Philipp Schmidt-Bovendeert. „Obgleich es praktisch erscheint, sind die finanziellen Risiken nicht zu unterschätzen, da Immobilien oft unter ihrem Marktwert verkauft werden, was zu Verlusten führen kann.“
Gründe gegen eine Teilungsversteigerung
Wenn Miteigentümer sich grundlegend uneinig sind, beispielsweise weil einer verkaufen möchte, während der andere in der Immobilie wohnen bleiben will, kann der verkaufsinteressierte Teil eine Teilungsversteigerung beim Amtsgericht beantragen. „Vorsicht ist jedoch geboten, da dieser Schritt häufig zu finanziellen Verlusten führt“, warnt Schmidt-Bovendeert. „Es ist ratsam, frühzeitig nach anderen Lösungen zu suchen.“
Teilungsversteigerungen locken oft Bieter an, die auf Schnäppchen aus sind und den Marktwert genau kennen, um strategisch niedrig zu bieten. Selbst ein Ex-Partner, der die Immobilie behalten möchte, riskiert, überboten zu werden oder durch taktische Gebote den Preis unnötig hochzutreiben. Dies schafft finanzielle Unsicherheiten, die schwer zu kalkulieren sind. Häufig führt eine gütliche Einigung zu einem besseren finanziellen Ausgang und sollte daher bevorzugt in Betracht gezogen werden.
Alternative Lösungen zur Teilungsversteigerung
Ein erfahrener Immobilienmakler kann nicht nur den Marktwert präzise bewerten, sondern auch als Vermittler fungieren, um eine gütliche Einigung zu erreichen. „Durch seine Fachkenntnis können Konflikte entschärft und ökonomisch kluge Entscheidungen getroffen werden, um finanzielle Verluste zu minimieren“, betont Schmidt-Bovendeert. Ein Profi kann beurteilen, ob etwa eine Vermietung ratsam ist, um mit den Mieteinnahmen ein Darlehen zu bedienen, oder ob ein Verkauf die bessere Option darstellt.
Sind Sie mit der Verwaltung einer geerbten oder gemeinschaftlich erworbenen Immobilie im Westerwald konfrontiert und unsicher über die beste Vorgehensweise? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gerne.
Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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