Geerbtes Haus: Diese Steuern und Kosten erwarten Sie

Eine Immobilie zu erben klingt nach Vermögenszuwachs, bringt jedoch auch finanzielle Verpflichtungen mit sich – von Erbschaftssteuer über Renovierungen bis zu laufenden Nebenkosten. Wer den Überblick über Steuern, Fristen und Unterhalt behält, trifft fundierte Entscheidungen und schützt das Erbe.

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Modernes Einfamilienhaus in der Abenddämmerung mit beleuchteten Fenstern – Symbolbild für Immobilienbewertung, Wertermittlung und professionelle Einschätzung des Immobilienwerts.

Bevor Sie mit der Planung beginnen, ist es essentiell, den aktuellen Marktwert der Immobilie zu bestimmen. Eine unabhängige Bewertung oder eine professionelle Markteinschätzung ist entscheidend, um Freibeträge richtig zu nutzen, den Finanzierungsbedarf zu ermitteln und einen realistischen Verkaufspreis festzulegen. „Ohne eine genaue Wertbestimmung riskieren Sie fehlerhafte Steuerbescheide, langwierige Streitigkeiten unter Miterben und unnötige Verluste“, erklärt Philipp Schmidt-Bovendeert, Geschäftsführender Gesellschafter von Dr. Schmidt-Bovendeert Immobilien im Westerwald.

Bedingungen für die Erhebung von Erbschaftssteuer

Die Erbschaftssteuer in Deutschland wird durch das Verwandtschaftsverhältnis zum Verstorbenen und den Wert der Immobilie bestimmt. Ehegatten können einen Freibetrag von 500.000 Euro geltend machen, Kinder 400.000 Euro, während beispielsweise Geschwister und Schwiegereltern nur 20.000 Euro absetzen können. Übersteigt der Immobilienwert diese Grenzen, wird eine progressive Steuer zwischen sieben und dreißig Prozent fällig. Falls die Immobilie das bisherige Familienheim war und der überlebende Ehepartner oder die Kinder (bis 200 Quadratmeter Wohnfläche) sofort einziehen, entfällt die Steuer komplett. „Es ist wichtig, das Erbe innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis des Erbfalls dem Finanzamt zu melden, um Zuschläge zu vermeiden“, betont Schmidt-Bovendeert.

Kosten, die mit einer geerbten Immobilie verbunden sind

Nach Erhalt des Steuerbescheids fallen laufende Kosten an. Dazu zählen Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Wartung und kleinere Reparaturen, die selbst bei Nichtnutzung der Immobilie weiterlaufen. Diese Kosten können jährlich ein bis zwei Prozent des Immobilienwerts ausmachen. Zusätzlich kommen Ausgaben für Strom und Heizung, Schornsteinfeger, Müllabfuhr und eventuell Hausverwaltungsgebühren hinzu. „Steht das Haus längere Zeit leer, können durch Feuchtigkeit, Vandalismus oder neue Energievorschriften hohe Sanierungskosten entstehen“, warnt Schmidt-Bovendeert. Existiert noch ein alter Hypothekenkredit, muss der Erbe die Zahlungen fortsetzen oder neu verhandeln, was ohne ausreichende Rücklagen schnell zur finanziellen Belastung werden kann.

Immobilienverkauf als Möglichkeit zur Entlastung

Für diejenigen, die die Immobilie weder selbst nutzen noch vermieten möchten, kann ein rascher Verkauf oft die beste Lösung sein. Dies ermöglicht eine klare finanzielle Planung, da Erlöse und Steuern vorhersehbar sind und laufende Kosten wegfallen. Allerdings sollte man die Zehn-Jahres-Frist für die Spekulationssteuer beachten: Wurde die Immobilie weniger als zehn Jahre vor dem Verkauf vom Erblasser erworben, muss der Wertzuwachs versteuert werden, es sei denn, das Haus wurde im Verkaufsjahr und den beiden vorangegangenen Jahren bewohnt. „Eine professionelle Beratung durch einen erfahrenen Makler ist gerade bei solchen Fragen sehr empfehlenswert“, rät Schmidt-Bovendeert.

Stehen Sie vor Herausforderungen im Zusammenhang mit einer Erbschaft? Kontaktieren Sie uns – wir erörtern Ihre Optionen und unterstützen Sie bis zum erfolgreichen Verkauf Ihrer Immobilie.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © toyotoyo/Depositphotos.com

 

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