Notar & Kaufvertrag: Was Verkäufer rechtlich beachten müssen

Der Verkauf einer Immobilie wird erst mit der Unterschrift beim Notar rechtsgültig – bis dahin gilt es, juristisch alles richtig zu machen. Besonders Privatverkäufer sind unsicher, welche Vertragsklauseln wichtig sind und was im Notartermin passiert. Hier erfahren Verkäufer, worauf sie bei Kaufvertrag und Notartermin achten müssen, damit beim Abschluss alles glatt läuft.

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Überprüfung des Kaufvertragsentwurfs: Essentielle Aspekte für Verkäufer

Vor dem finalen Termin beim Notar erhalten beide Vertragsparteien einen Entwurf des Kaufvertrags zur Überprüfung. Verkäufer sollten diesen Entwurf genau unter die Lupe nehmen, um unerwartete Probleme am Tag der Unterzeichnung auszuschließen. Es ist entscheidend, dass alle persönlichen Informationen sowie die Details des Objekts akkurat aufgeführt sind. „Es muss überprüft werden, ob spezielle Regelungen wie Nießbrauch oder bestehende Mietverhältnisse korrekt vermerkt sind“, betont Philipp Schmidt-Bovendeert, Geschäftsführender Gesellschafter von Dr. Schmidt-Bovendeert Immobilien im Westerwald.

Sollten mit dem Käufer spezielle Abmachungen, etwa bezüglich des Übergabezeitpunkts oder des Inventars, getroffen worden sein, müssen diese eindeutig im Vertrag festgehalten werden. Weiterhin ist zu klären, wer für mögliche Kosten, wie die Änderung des Grundbuchs oder die Freistellung von Lasten, aufkommt. Bei Unklarheiten empfiehlt es sich, frühzeitig einen Notar oder einen versierten Immobilienfachmann zu konsultieren, um mögliche Konflikte im Vorfeld zu vermeiden.

Funktion des Notars: Verfahren und Gebühren im Detail

Der Notar gewährleistet, dass alle Beteiligten vollständig informiert sind und ihre Rechte gewahrt bleiben. Während des Notartermins liest der Notar den gesamten Kaufvertrag vor und erläutert alle wichtigen Klauseln ausführlich. Dies gibt Käufern sowie Verkäufern die Möglichkeit, letzte Fragen zu klären oder Anpassungen vorzunehmen. Erst nachdem alle Details geklärt sind, wird der Vertrag von beiden Parteien unterzeichnet und notariell beurkundet, was den Verkauf rechtswirksam macht.

Die Kosten für den Notar umfassen unter anderem die Erstellung des Vertragsentwurfs, die Beurkundung sowie die Abwicklung der Eintragungen im Grundbuch. Diese Gebühren basieren auf dem Immobilienwert und belaufen sich auf etwa 1,5 Prozent des Kaufpreises, wobei sie üblicherweise vom Käufer bezahlt werden. „Es ist ratsam, sich frühzeitig über mögliche individuelle Vereinbarungen bezüglich der Notarkosten zu informieren“, rät Schmidt-Bovendeert.

Verkaufssicherheit: Bedeutende Vertragsklauseln für Verkäufer

Der Kaufvertrag beinhaltet verschiedene Klauseln, die vor allem dem Verkäufer Sicherheit bieten sollen. Wichtig ist die präzise Beschreibung der Immobilie sowie die Festlegung des Kaufpreises. Verkäufer sollten besonders auf eine Klausel zur Begrenzung der Haftung für Mängel achten, vor allem bei bereits genutzten Immobilien. Häufig schließt der Privatverkäufer die Haftung für Sachmängel ausdrücklich aus, was spätere Ansprüche des Käufers aufgrund versteckter Mängel meist ausschließt, sofern der Verkäufer keine schwerwiegenden Mängel bewusst verschweigt.

Ein weiterer wichtiger Punkt sind die Zahlungsbedingungen und deren Sicherstellung. Oft wird vereinbart, dass die Zahlung des Kaufpreises erst nach Eintragung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch erfolgt, was den Käufer vor weiteren Verkäufen oder Belastungen schützt. Verkäufer sollten zudem genau festlegen, wann die Schlüsselübergabe stattfindet und unter welchen Bedingungen diese erfolgt, wie beispielsweise die vollständige Bezahlung des Kaufpreises.

Unsicher beim Verkauf Ihrer Immobilie im Westerwald? Wir unterstützen Sie von der Erstellung des Kaufvertrags bis zur Schlüsselübergabe und darüber hinaus. Kontaktieren Sie Dr. Schmidt-Bovendeert Immobilien für eine rechtlich abgesicherte und sorgenfreie Transaktion.

 

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © djedzura/Depositphotos.com

 

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