Die Privatinsolvenz bietet Menschen in finanzieller Not die Chance, sich von Schulden zu befreien und einen Neustart zu wagen. Das Ziel ist es, nach einer festgelegten Phase wieder komplett schuldenfrei zu sein. Doch für Immobilienbesitzer stellt sich hier vor allem eine Frage, ob sie ihre Immobilie behalten können.
Privatkonkurs: Konsequenzen für Eigentümer von Immobilien
Ein Privatkonkurs ermöglicht es Personen mit Überschuldung, ihre finanziellen Lasten über einen festgelegten Zeitraum zu ordnen oder unter gewissen Umständen eine Teilentlastung zu erreichen.
„Für Immobilienbesitzer im Westerwald und Umgebung kann dies oft den Verkauf des Eigentums bedeuten“, erklärt Philipp Schmidt-Bovendeert, Geschäftsführender Gesellschafter von Dr. Schmidt-Bovendeert Immobilien. Die Einnahmen aus dem Verkauf dienen dazu, die Forderungen der Gläubiger zu erfüllen. Nicht selten resultiert ein Konkursverfahren in einer Beschlagnahme oder gar einer Zwangsversteigerung der betreffenden Immobilie.
Unter welchen Umständen kann der Eigentümer seine Immobilie behalten?
Es gibt spezifische Situationen, in denen ein Eigentümer sein Heim auch während des Privatkonkurses behalten kann. Dies ist machbar, wenn der Insolvenzverwalter die Immobilie aus der Konkursmasse entlässt. „Eine solche Entlassung wird in der Regel genehmigt, wenn der Verkaufserlös die Schulden nicht wesentlich verringern würde“, fügt Schmidt-Bovendeert hinzu. Die Entscheidung liegt beim Insolvenzverwalter, der die Belange der Gläubiger sowie des Schuldners zu berücksichtigen hat.
Behandlung von Immobilien im Privatkonkurs
Im Rahmen eines Privatkonkurses ist der Verkauf einer Immobilie oft eine praktikable Option, um Schulden zu reduzieren. Statt einer unprofitablen Zwangsversteigerung zu riskieren, empfiehlt es sich, den Verkauf durch einen versierten Makler abwickeln zu lassen. Ein Makler kann den tatsächlichen Marktwert festlegen und die Immobilie zeitnah sowie zu einem marktgerechten Preis veräußern. „Ein höherer Verkaufserlös ist oft wirksamer für die Schuldenbegleichung und trägt dazu bei, finanzielle Einbußen zu reduzieren“, betont Schmidt-Bovendeert. Eine frühzeitige Zusammenarbeit mit einem Fachmann kann hier ausschlaggebend sein.
Wann ist ein Notverkauf unumgänglich?
Ein Notverkauf wird unumgänglich, wenn die Kreditraten nicht länger beglichen werden können oder der Wert der Immobilie zur Schuldenbegleichung herangezogen werden muss. In diesen Fällen übernimmt der Insolvenzverwalter die Abwicklung des Verkaufs, wobei der Erlös direkt zur Schuldentilgung verwendet wird. Der Eigentümer hat dabei meist nur wenig Mitspracherecht und muss häufig mit einem Verkaufspreis unterhalb des Marktwertes rechnen, um eine schnelle Gläubigerbefriedigung zu ermöglichen.
Schlussbetrachtung
Für Immobilienbesitzer stellt ein Privatkonkurs häufig eine bedeutende Herausforderung dar. „Ob ein Verkauf der Immobilie notwendig wird, hängt von ihrem Wert, der Nutzung und den finanziellen Möglichkeiten des Schuldners ab“, erklärt Schmidt-Bovendeert. Oft machen hohe Kosten oder der Bedarf zur Schuldenbegleichung einen Notverkauf unvermeidlich.
Stehen Sie vor der Notwendigkeit, Ihre Immobilie schnell zu verkaufen? Kontaktieren Sie uns für eine professionelle Beratung. Wir unterstützen Sie gerne.
Hinweise:
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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