Das Grundbuch verstehen

Jeder Grundstücks- und Immobilienbesitzer sowie Kaufinteressent kennt es: das Grundbuch. Doch nicht jeder ist mit den Details vertraut. Was beinhaltet das Grundbuch genau? Wofür wird es genutzt?

Beim Immobilienverkauf lauern viele Tücken, die den Erfolg schmälern.

Gehen Sie den Verkauf professionell an. Wir helfen Ihnen dabei. Kontaktieren Sie uns.

iStock 177722838 Haus verkaufen

 

Im Grundbuch wird der Besitzer eines bebauten oder unbebauten Grundstücks eingetragen. Der Grundbucheintrag dient daher als Eigentumsnachweis. Aber auch Lasten und andere Rechte und Beschränkungen werden darin vermerkt.

Das Grundbuch wird vom Grundbuchamt des in der Region sitzenden Amtsgerichtes geführt. Alles, was im Grundbuch steht, ist öffentlich beglaubigt und damit rechtlich wirksam. Die Eintragung im Grundbuch wird in der Regel vom Notar veranlasst. Die Kosten für die Eintragung trägt der Käufer.

So ist das Grundbuch aufgebaut

Das Deckblatt des Grundbuches enthält erste Informationen wie die Bezirksangabe, Anzahl der Blätter oder Schließungs- und Umschreibungsvermerke. Nach dem Deckblatt folgt das Bestandsverzeichnis. Darin lassen sich folgende Angaben herauslesen: Adresse, Gebäude- /Nutzungsart, Flur, Flurstück, Gemarkung, Lagebezeichnung, Grundstücksgröße, Miteigentumsanteile (bei Mehrfamilienhaus mit WEG) und grundstücksgleiche Rechte (zum Beispiel: das Erbbaurecht).

Weitere Abteilungen im Grundbuch sind folgende: In der ersten Abteilung wird festgehalten, wem das Grundstück gehört. Bei mehreren Eigentümern sind auch die Eigentumsanteile vermerkt.

In der zweiten Abteilung können die Beschränkungen und Lasten nachgelesen werden. Das sind unter anderem das Wegerecht, das Nießbrauchrecht, das Entsorgungsleitungsrecht, falls vorhanden das Vorkaufsrecht und ähnliches. In der dritten Abteilung findet man die Grundpfandrechte. Dabei handelt es sich um Grundschulden, Rentenschulden oder Hypotheken.

Änderungen im Grundbuch

Jede Änderung oder Löschung muss beantragt werden und erfolgt nur dann, wenn der Eigentümer einwilligt. Liegt vom Finanzamt keine Unbedenklichkeitsbescheinigung über die Zahlung der Grunderwerbsteuer vor, kann eine Auflassung oder eine Eigentumsübertragung nicht erfolgen. Passieren Fehler bei der Eintragung, kann dagegen mit einer Beschwerde vorgegangen werden.

Diese führt aber nur zu einem Amtswiderspruch oder -löschung. Der Amtswiderspruch erfolgt nach § 53 GBO. Die Amtslöschung nach § 53 I 2 GBO und bei einer gegenstandslosen Eintragung nach § 84 GBO. Soll der Eintrag berichtigt werden, kann das nur mit dem Willen des im Grundbuch vermerkten Eigentümers geschehen. Ist dieser dazu nicht bereit, kann auch geklagt werden.

Haben Sie Fragen zum Kauf oder Verkauf einer Immobilie? Dann kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern – individuell und persönlich.

 

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © N. Theiss/AdobeStock

Bewerten Sie jetzt Ihre Immobilie!

Kostenfrei | Unverbindlich

Video: Werterhalt einer Immobilie durch hohe Energieeffizienz

Mangelnde Dämmung, undichte Türen und Fenster sowie eine alte Heizung mindern den Wert einer Immobilie. Das wird verstärkt durch strengere Vorgaben der Politik bei der Energieeffizienz von Gebäuden. Zwar möchten viele Eigentümer den Wert Ihrer Immobilie erhalten. Dennoch scheuen viele die Kosten, die für eine höhere Energieeffizienz aufgewendet werden müssen. Im Laufe der Jahre verliert…

Weiterlesen

Renovieren vor dem Verkauf – lohnt es sich?

Egal wie alt die Immobilie ist, sie kann immer noch schön sein. Die Altersfalten im und am Gebäude sind zwar nicht in jedem Fall zu übersehen, können aber vor dem Verkauf geglättet werden. Doch lohnt sich das? Und wenn ja, in welchem Umfang?  Der Zustand der Immobilie ist ein wichtiger Aspekt, wenn es um den…

Weiterlesen

Woran Eigentümer bei einem Notverkauf denken müssen

Manchmal muss eine Immobilie schnell verkauft werden – etwa, wenn es zu einer Scheidung kommt, eine Insolvenz oder Arbeitslosigkeit droht. In einem solchen Fall sollten Sie wissen, was Sie tun müssen, damit Sie Ihre Immobilie zu einem marktgerechten Preis verkaufen können. Eine Zwangsversteigerung sollten Sie in jedem Fall vermeiden. Bei einer Zwangsversteigerung kann es zu…

Weiterlesen

UNSER TEAM

mit Leidenschaft dabei

harry-schmidt-bovendeert

Dr. Harry Schmidt-Bovendeert

Geschäftsführender Gesellschafter, Dipl.-Volkswirt

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de
philipp-schmidt-bovendeert

Philipp Schmidt-Bovendeert

Geschäftsführender Gesellschafter, Dipl.-Kfm.

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de
michelle-denker

Michelle Denker

Diplom-Immobilienwirtin (DIA)

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de
melissa-thullen

Melissa Thullen

B. A. Immobilienmanagement

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de
melanie-schmidt

Melanie Schmidt

Immobilienmaklerin

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de
ute-broemmelhaus

Ute Brömmelhaus

Immobilienmaklerin

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de
lena-jung

Lena Jung

Immobilienmaklerin

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de

Wir suchen Sie!

Wir stellen ein!

christine-woelker

Christine Wölker

Vertriebsassistenz

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de

Anika Schwab

Vertriebsassistenz

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de
hans-werner-betz

Hans-Werner Betz

Immobilienmakler

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de

Michael Wagner

Vertriebsassistenz

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de
kristin-koehler

Kristin Köhler

Immobilienkauffrau (IHK)

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de
christian-schadt

Christian Schadt

Immobilienmakler

0341 392 958 11 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de

Saskia Thyssen

Immobilienmaklerin

089 215 394 49 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner
Dr. Schmidt-Bovendeert Immobilien hat 4,81 von 5 Sternen 180 Bewertungen auf ProvenExpert.com