Eigentumswohnung sanieren – wofür bin ich zuständig?

Obwohl man Eigentümer einer Wohnung ist, sind die Möglichkeiten einer Sanierung begrenzt. Denn einige Teile einer Wohnung gehören zum Gemeinschaftseigentum. Hier entscheidet die Eigentümergemeinschaft, ob saniert wird. Doch wofür ist der Wohnungseigentümer und wofür die Eigentümergemeinschaft zuständig?

Beim Immobilienverkauf lauern viele Tücken, die den Erfolg schmälern.

Gehen Sie den Verkauf professionell an. Wir helfen Ihnen dabei. Kontaktieren Sie uns.

Modernes, gepflegtes Einfamilienhaus mit Garten und klarer Architektur – Symbolbild für professionellen Immobilienverkauf und eine fachkundige Begleitung beim Verkaufserfolg.

 

Was man in seiner Wohnung ohne Zustimmung der Miteigentümer umbauen darf und was nicht, bestimmen Regeln. Unterschieden wird hier zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum. Das Sondereigentum gehört dem Eigentümer, das Gemeinschaftseigentum der Eigentümergemeinschaft.

Was ist Sondereigentum und was ist Gemeinschaftseigentum?

Als Sondereigentum in einer Wohnung zählen beispielsweise nicht-tragende Wände, Bodenbeläge, die Innenseite der Wohnungseingangstür, Sanitär- und Elektroinstallationen sowie zur Wohnung gehörende Lagerräume, zum Beispiel ein Kellerraum.

Zum Gemeinschaftseigentum gehören beispielsweise Außenwände, Dach, Fassade, tragende Innenwände und Geschossdecken, die Heizungsanlage, Treppenhaus und Fenster.

Was darf ich ohne Zustimmung verändern?

Die Teile einer Wohnung, die zum Sondereigentum gehören, dürfen in vielen Fällen vom Eigentümer auch verändert werden. Allerdings gilt dies nur, solang durch diese Veränderungen die Rechte anderer Wohnungseigentümer nicht eingeschränkt werden. Für Rohrleitungen und Elektroinstallationen ist der Wohnungseigentümer verantwortlich. Auch Küche und Bad dürfen vom Eigentümer nach seinen Vorstellungen gestaltet werden.

Für manche Maßnahmen ist hingegen eine Zustimmung der Eigentümergemeinschaft erforderlich, zum Beispiel eine Grundrissveränderung, oder wenn die Eingangstür der Wohnung ausgetauscht werden soll, da sie mit der Außenseite zum Gemeinschaftseigentum gehört. Das Gleiche gilt für Fenster und Balkon. Hier muss nicht nur auf das einheitliche Bild der gesamten Wohnanlage Rücksicht genommen, sondern auch die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft eingeholt werden.

Wie beeinflusst die Sanierung den Immobilienwert?

Ein frisch saniertes Bad oder eine neue Küche können den Wert einer Wohnung vor dem Verkauf steigern. Allerdings besteht immer die Gefahr, dass das den Geschmack der Kaufinteressenten nicht trifft. Modernisierungen, welche die Ausstattung von beispielsweise „Standard“ auf „Gehoben“ erhöhen, schlagen sich in der Regel auch in einem höheren Verkaufswert nieder. Ein genaues Urteil hierüber ist jedoch meist vom Einzelfall abhängig.

Immobilienexperten empfehlen deshalb, sich professionell beraten zu lassen. Denn es müssen im Vorhinein nicht nur die anfallenden Kosten genau kalkuliert werden, sondern wer sanieren möchte, muss auch wissen, um wie viel sie den Wert steigert. Sonst wird es ein Verlustgeschäft. Profimakler wissen durch ihre langjährige Erfahrung, ob und wenn ja, welche Sanierungsmaßnahmen sich wirklich lohnen.

Sie möchten wissen, ob sich eine Sanierung vor dem Verkauf Ihrer Eigentumswohnung lohnt? Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern.

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.welt.de/finanzen/immobilien/article13383766/Eigentuemer-stehen-fuer-Hausrenovierungen-grade.html

https://www.gevestor.de/finanzwissen/immobilien/bauen-renovieren/wertsteigerung-und-lebensqualitaet-7-renovierungstipps-fuer-eigentumswohnungen-892628.html

http://www.immobilienrecht-ratgeber.de/immobilienrecht/kauf-einer-wohnung/veraenderung.html

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Fotos: © jacek_kadaj/Depositphotos.com

Bewerten Sie jetzt Ihre Immobilie!

Kostenfrei | Unverbindlich

Vorsicht vor Kosten beim Immobilienerbe

Wem das nötige Geld zum Erwerb der eigenen vier Wände fehlt, ist vielleicht froh darüber, eine Immobilie zu erben – wenn sich nur so der Traum vom Eigenheim erfüllen kann. Doch dieser Traum kann auch […]

Weiterlesen

Wie man eine Immobilie reserviert

Sie haben Ihre Traumimmobilie gefunden und möchten gern eine Kaufzusage machen, aber Ihre Finanzierung steht noch nicht? Diese Situation ist oft ein Problem. Wer sich an einen lokalen Qualitätsmakler wendet, kann sich seine Traumimmobilie auch […]

Weiterlesen

Scheidung: Wenn man sich nicht einigen kann – Teilungsversteigerung

Wenn man sich scheiden lässt und ein gemeinsames Haus besitzt, kommt es oft zu Uneinigkeiten darüber, was mit der Immobilie passieren soll. Der eine will drin wohnen bleiben. Oder aber vermieten. Das kommt wiederum für […]

Weiterlesen

UNSER TEAM

mit Leidenschaft dabei

harry-schmidt-bovendeert

Dr. Harry Schmidt-Bovendeert

Geschäftsführender Gesellschafter, Dipl.-Volkswirt

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de
philipp-schmidt-bovendeert

Philipp Schmidt-Bovendeert

Geschäftsführender Gesellschafter, Dipl.-Kfm.

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de
michelle-denker

Michelle Böhmer

Diplom-Immobilienwirtin (DIA)

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de
melissa-thullen

Melissa Shanmuganathan

B. A. Immobilienmanagement

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de
melanie-schmidt

Melanie Schmidt

Immobilienmaklerin

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de
ute-broemmelhaus

Ute Brömmelhaus

Immobilienmaklerin

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de
susann-heck

Susanne Heck

Dipl.-Ing. (FH) für Architektur, Immobilienmaklerin

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de

Wir suchen Sie!

Wir stellen ein!

christine-woelker

Christine Wölker

Vertriebsassistenz

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de

Anika Schwab

Vertriebsassistenz

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de
jana-schmitt

Jana Schmitt

Vertriebsassistenz

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de

Lilli Wienand

Immobilienmaklerin

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de

Semih Cetin

Immobilienmakler

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de
christian-schadt

Christian Schadt

Immobilienmakler

0341 392 958 11 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de

Saskia Thyssen

Immobilienmaklerin

089 215 394 49 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de

Luisa Brambeer

Fotografin, Medinegestalterin
B. A. Mediendesign (FH)

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de
maximilian fein

Maximilian Fein

Auszubildender zum Immobilienkaufmann

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner