Familienstreit vermeiden – Immobilie rechtzeitig vererben

Experten gehen davon aus, dass inzwischen jedes zweite Erbe eine Immobilie umfasst. Damit um das Erbe kein Streit entsteht, kümmern sich viele lieber schon zu Lebzeiten darum. Immobilien, Geld und Unternehmen können frühzeitig auf die Nachkommen übertragen werden. Jedoch gibt es hierbei auch Fallstricke.

Wenn Sie Ihr Erbe nicht im Testament geregelt haben, entscheidet der Gesetzgeber über die Erbfolge. Erben sind dann Ehepartner, Kinder oder Enkel, Eltern oder Geschwister. Geht das Erbe zum Beispiel an drei Kinder, würde es unter ihnen aufgeteilt. Jedes Kind bekäme also ein Drittel. Während Geld relativ einfach aufzuteilen ist, ist die Teilung einer Immobilie durch drei schon schwieriger. Nicht selten stellt das die Erben vor große Herausforderungen. Denn selbst wenn die Erben sich einig sind, kostet der Erbmarathon viel Zeit und Mühe.

Deswegen übertragen immer mehr Deutsche das Erbe schon zu Lebzeiten. In Behördensprache nennt sich das: Vorweggenommene Erbfolge. So können Sie erstens selber regeln, wer was bekommt. Und zweitens können Erbschaftssteuer und Pflichtteil reduziert werden. Lassen Sie sich hierbei jedoch besser von einem Immobilienprofi beraten. Das Vorerbe ist vor allem dann sinnvoll, wenn die Immobilie an bestimmte Personen, wie Ehegatten oder Kinder, übertragen werden soll. So können Sie zum Beispiel Ihren Kindern einen möglichst sorglosen Start in das Berufsleben ermöglichen oder den Ehepartner absichern.

Das Vorerbe ist dabei aber keine reine Schenkung. Denn sollte der Immobilienkredit noch nicht abgezahlt sein oder Schulden bestehen, werden diese mitübertragen. Außerdem ist eine Übertragung in der Regel auch an Bedingungen geknüpft. Denn wenn Sie Ihr gesamtes Vermögen – egal ob Geld oder Immobilien – zu Lebzeiten übertragen, geben Sie ja Ihre Existenzgrundlage aus der Hand. Deshalb ist es für Sie wichtig, Ihre Existenz zu sichern, indem Sie Rechte am Vermögen behalten. Denn es ist Ihnen erlaubt, das übertragene Vermögen zu nutzen und zu verwalten. Dies nennt sich Nießbrauchrecht. Es empfiehlt sich also, alle denkbaren Interessenlagen und Ihre Rechte am Vermögen im Übergabevertrag zu regeln.

Wenn Sie Ihre Immobilie vorzeitig an die künftigen Erben übertragen, wird meist ein lebenslanges Wohnrecht für den Vererbenden im Vertrag festgeschrieben. So kann Ihre Wohnung weder verkauft noch vermietet werden, solang Sie darin wohnen. Außerdem ist es ratsam, Rückforderungsrechte in den Vertrag aufzunehmen. Das ist dann wichtig, wenn der Erbe die Immobilie verkaufen will oder verschuldet ist. Sollte eine Privatinsolvenz drohen, können Sie Ihr Erbe zurückerhalten, damit es nicht gänzlich verloren geht.

Um hier als Erblasser den Überblick nicht zu verlieren, empfiehlt es sich, einen Immobilienprofi zu Rate zu ziehen. Dieser berät Sie, wie Sie Ihr Immobilien-Erbe am besten sichern.

Fragen Sie sich, was aus Ihrer Erbimmobilie werden soll? Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern.

 

Foto: © MIND_AND_I

Bewerten Sie jetzt Ihre Immobilie!

Kostenfrei | Unverbindlich

Lebenslanges Wohnrecht?

Wer das Wohnrecht für eine Immobilie besitzt, profitiert von vielen Vorteilen. Zwar entfällt dabei die Miete, allerdings gibt es aber auch Einschränkungen, wenn es um die Gestaltung des Wohnraumes geht. Angesichts der steigenden Mietpreise und […]

Weiterlesen

Was gilt es bei einem Umzug zu beachten?

Ein Umzug ist immer ein Neuanfang. Viele Menschen mögen es, den Ballast der Vergangenheit hinter sich zu lassen und an einem anderen Ort neu zu beginnen. Die Gründe für einen Ortswechsel sind vielfältig: Sei es eine private Veränderung oder eine berufliche Chance, ein Umzug verursacht meist zunächst Chaos und eröffnet am Ende neue Horizonte. Welche…

Weiterlesen

Video: Mit dem Suchauftrag die passende Immobilie finden

Die Überteuerung von Immobilien und der Massenandrang von Mitbewerbern machen es schwierig, ein neues Zuhause zur Miete oder zum Kauf zu finden. Gerade Haushalte mit wenig Einkommen und kaum oder gar keinen Rücklagen haben es besonders schwer. Doch Immobilien lassen sich nicht nur in den gängigen Portalen finden. Interessenten müssen ihre Immobilie nicht allein suchen.…

Weiterlesen

UNSER TEAM

mit Leidenschaft dabei

harry-schmidt-bovendeert

Dr. Harry Schmidt-Bovendeert

Geschäftsführender Gesellschafter, Dipl.-Volkswirt

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de
philipp-schmidt-bovendeert

Philipp Schmidt-Bovendeert

Geschäftsführender Gesellschafter, Dipl.-Kfm.

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de
michelle-denker

Michelle Denker

Diplom-Immobilienwirtin (DIA)

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de
melissa-thullen

Melissa Thullen

B. A. Immobilienmanagement

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de
melanie-schmidt

Melanie Schmidt

Immobilienmaklerin

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de
ute-broemmelhaus

Ute Brömmelhaus

Immobilienmaklerin

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de
lena-jung

Lena Jung

Immobilienmaklerin

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de

Wir suchen Sie!

Wir stellen ein!

christine-woelker

Christine Wölker

Vertriebsassistenz

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de

Anika Schwab

Vertriebsassistenz

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de

Michael Wagner

Vertriebsassistenz

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de
christian-schadt

Christian Schadt

Immobilienmakler

0341 392 958 11 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de

Saskia Thyssen

Immobilienmaklerin

089 215 394 49 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner
Dr. Schmidt-Bovendeert Immobilien hat 4,81 von 5 Sternen 192 Bewertungen auf ProvenExpert.com