Immobilie geerbt? Das müssen Sie wissen

Immobilien sind Teil jedes zweiten Erbes und machen einen Großteil des Erbvolumens aus. Liegt kein Testament vor, stehen die Erben meist vor vielen Fragen. Verkaufen, einziehen oder vermieten? Wann steht Erbschaftssteuer an und was ist, wenn ich mich mit den anderen Erben nicht einigen kann? Denn gerade, wenn eine Erbengemeinschaft besteht, gibt es vieles zu beachten.

Die Erbengemeinschaft

Häufig geht eine Immobilie nicht an einen Alleinerben, sondern an eine Erbengemeinschaft. Diese kann aus Kindern, Ehepartnern oder Enkeln bestehen. Kindern und Ehepartnern steht ein Pflichtteil zu, gleiches gilt für Enkelkinder, sollten Mutter oder Vater schon verstorben sein. Kein Mitglied der Erbengemeinschaft kann allein über das Erbe verfügen. Wenn der Sohn gerne in die Immobilie einziehen möchte, die Tochter aber lieber verkaufen will, kann sie dies nicht ohne seine Zustimmung tun. Möchte einer der Erben die Immobilie allein behalten, muss er die anderen Erben auszahlen. Ist das nicht möglich, kann sich beispielsweise auf Mietzahlungen geeinigt werden. Wenn die Erben sich nicht einigen können, bleibt am Ende nur die Zwangsversteigerung. Diese kann von jedem Teil der Erbengemeinschaft beim Amtsgericht beantragt werden.

Die Erbschaftsteuer

Ob Erbschaftsteuer gezahlt werden muss, hängt vom Wert der Immobilie und von Ihrem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser ab. Denn je nach Erbschaftsgrad gibt es unterschiedliche Freibeträge:

  • Ehegatten: 500.000 Euro
  • Kinder und Enkelkinder, deren Eltern verstorben sind: 400.000 Euro
  • Enkelkinder: 200.000 Euro
  • Eltern und Großeltern: 100.000 Euro

Wenn die Immobilie nach dem Tod für einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren selbst genutzt wird, entfällt die Erbschaftsteuer ebenfalls.

Das Testament

Die gesetzliche Erbfolge ist auch im Fall eines vorliegenden Testaments interessant. Grundsätzlich gilt hier natürlich der Wille des Erblassers. Problematisch wird es allerdings, wenn die Immobilie das einzige wertvolle Erbstück ist. Wird es im Testament beispielsweise dem Ehepartner überschrieben und es gibt noch ein Kind, dem ebenfalls ein Pflichtteil des Erbes zusteht, kann dieses den entsprechenden Pflichtteil einfordern.

Verkaufen, selbst nutzen oder vermieten?

Die Frage, was mit der geerbten Immobilie geschieht, hängt also von vielen Aspekten ab. Die Eigennutzung ist meist nur dann sinnvoll, wenn Sie Alleinerbe sind, die anderen Erben auszahlen können oder ein lebenslanges Wohnrecht haben. Ein Verkauf ist häufig die einfachste Lösung, um allen Beteiligten einer Erbengemeinschaft ihren rechtmäßigen Anteil zukommen zu lassen. Eine Vermietung hingegen kann sich dann lohnen, wenn einer der Erben plant, zu einem späteren Zeitpunkt selbst in die Immobilie einzuziehen.

Sie haben eine Immobilie geerbt und wollen mehr zu Ihren Möglichkeiten erfahren? Kontaktieren Sie uns jetzt, wir beraten Sie gerne!

Foto: eelnosiva / Depositphotos.com

Bewerten Sie jetzt Ihre Immobilie!

Kostenfrei | Unverbindlich

Hilfe, ich habe eine Immobilie geerbt!

Plötzlich ist es so weit, ein geliebter Mensch hat das Zeitliche gesegnet und über Nacht sind Sie zum Immobilieneigentümer geworden. Jetzt gehen Ihnen eine Menge Fragen durch den Kopf: Erbe annehmen oder lieber ausschlagen? Selbst einziehen, vermieten oder doch gleich verkaufen? Erbschaft akzeptieren oder ablehnen? Wer eine Erbschaft macht, erhält vom verstorbenen Menschen eine große…

Weiterlesen

Erhöhung der Erbschafts- und Schenkungssteuer 2023

Ab dem 1. Januar 2023 können Erbschaften und Schenkungen teurer werden. Wenn ich also im kommenden Jahr ein Haus erbe, wie hoch kann die steuerliche Belastung mit der geplanten Gesetzesänderung ausfallen? Wo wirkt sie sich am stärksten aus? Fragen über Fragen, die Eigentümer und deren Erbberechtigte seit dem neuen Gesetzesentwurf beschäftigen. Am 10. Oktober 2022…

Weiterlesen

Die Finanzierung platzt, der Notartermin wird abgesagt – was nun?

Mit dem Käufer ist man sich einig. Er zahlt den Preis, den man sich gewünscht hat. Er übernimmt sogar die alte Einbauküche. Der Notartermin ist schnell gemacht. Doch dann kommt die böse Überraschung: der Termin wird abgesagt, weil dem Käufer die Finanzierung platzt. Was nun? Die Inflation steigt. Man bekommt immer weniger für sein Geld.…

Weiterlesen

UNSER TEAM

mit Leidenschaft dabei

harry-schmidt-bovendeert

Dr. Harry Schmidt-Bovendeert

Geschäftsführender Gesellschafter, Dipl.-Volkswirt

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de
philipp-schmidt-bovendeert

Philipp Schmidt-Bovendeert

Geschäftsführender Gesellschafter, Dipl.-Kfm.

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de
michelle-denker

Michelle Denker

Diplom-Immobilienwirtin (DIA)

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de
melissa-thullen

Melissa Thullen

B. A. Immobilienmanagement

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de
melanie-schmidt

Melanie Schmidt

Immobilienmaklerin

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de
ute-broemmelhaus

Ute Brömmelhaus

Immobilienmaklerin

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de
lena-jung

Lena Jung

Immobilienmaklerin

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de

Wir suchen Sie!

Wir stellen ein!

christine-woelker

Christine Wölker

Vertriebsassistenz

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de

Anika Schwab

Vertriebsassistenz

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de
hans-werner-betz

Hans-Werner Betz

Immobilienmakler

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de

Michael Wagner

Vertriebsassistenz

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de
kristin-koehler

Kristin Köhler

Auszubildende

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de
christian-schadt

Christian Schadt

Immobilienmakler

0341 392 958 11 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de

Saskia Thyssen

Immobilienmaklerin

089 215 394 49 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner
Dr. Schmidt-Bovendeert Immobilien hat 4,81 von 5 Sternen 153 Bewertungen auf ProvenExpert.com