Immobilienverrentung: Wie viel kriege ich für mein Haus?

Die Immobilienverrentung ist für Senioren eine tolle Möglichkeit, um sich ihre Rente aufzubessern. Doch wenn Sie zum ersten Mal von diesem Konzept hören, können viele Senioren sich nicht vorstellen, wie viel sie eigentlich für Ihre Immobilie kriegen würden. Wir erklären, wie sich die Beträge für die Immobilienverrentung berechnen.

Das Konzept der Immobilienverrentung ist leicht erklärt: Senioren, die in Ihrer Immobilie wohnen bleiben möchten, verkaufen diese an einen Investor, der ihnen entweder eine Einmalzahlung, eine monatliche Rente oder eine Kombination aus beidem zahlt, behalten aber das Wohnrecht im ehemaligen Eigenheim.

Um zu ermitteln, wie viel ein Rentner für seine Immobilie bekommt, muss diese zunächst nach einem professionellen Verfahren bewertet werden. Der hierbei ermittelte Wert ist die Grundlage für Einmalzahlung und die monatlichen Rentenzahlungen. In unserem Beispiel gehen wir von einer Immobilie im Wert von 500.000 Euro aus.

Als nächstes muss der Rentner sich entscheiden, wie hoch die Einmalzahlung ausfallen soll. Grundsätzlich gilt: Je höher die Einmalzahlung, desto niedriger die monatliche Rente. Entscheidet ein Investor sich nur für eine Einmalzahlung ohne monatliche Rente, erhält er jedoch trotzdem nicht den vollen Wert der Immobilie ausgezahlt. Der Nießbrauchwert, also das, was er monatlich an Miete zahlen müsste, wird vom Verkaufspreis abgezogen.

In unserem Beispiel gehen wir aber davon aus, dass der Rentner sich für eine Einmalzahlung von 200.000 Euro entscheidet, um seine Hypothek direkt abzuzahlen und sich eine große Reise zu finanzieren. Zusätzlich wird ein Sicherheitswert von 10 Prozent vom Verkaufswert abgezogen.

Die Basis für die Rentenberechnung sind damit 250.000 Euro. Davon wird nun der Nießbrauchwert abgezogen. Hierfür ist das Alter des Rentners relevant. In unserem Beispiel handelt es sich um einen 70-jährigen Mann. Statistisch gesehen wird er noch etwa 14 Jahre leben und müsste dementsprechend für 14 Jahre Miete zahlen. Die erwartete Restlebensdauer kann man in der Sterbetabelle des statistischen Bundesamts nachsehen. Die Immobilie ließe sich monatlich für einen Wert von 1000 Euro vermieten. Oftmals wird der Nießbrauchwert noch mit einem bestimmten Wert verzinst. Das lassen wir in unserer aktuellen Rechnung jedoch der Einfachheit halber außenvor.

Der Nießbrauchwert lege damit bei 168.000 Euro. Für die Rentenzahlungen bleiben also 82.000 Euro. Diese werden nun ebenfalls mit der statistischen Lebenserwartung verrechnet, also auf 14 Jahre aufgeteilt. Pro Monat würde der Rentner damit etwa 490 Euro zusätzliche Rente erhalten. Oftmals wird außerdem eine zusätzliche monatliche Zahlung für die Unterhaltung der Immobilie vereinbart.

Durch eine geringere Einmalzahlung könnte der Rentner in unserem Beispiel sehr viel höhere monatliche Zahlungen erhalten. Hier bietet es sich deshalb immer an, individuell zu schauen, welches Verhältnis aus Einmalzahlung und monatlicher Rente optimal ist.

Sie interessieren sich für die Immobilienverrentung und wollen wissen, wie viel Ihre Immobilie wert ist? Kontaktieren Sie uns jetzt. Wir beraten Sie gerne.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Foto: © AndrewLozovyi /Depositphotos.com

Bewerten Sie jetzt Ihre Immobilie!

Kostenfrei | Unverbindlich

Wie beschäftige ich meine Kinder im Homeoffice

Im Homeoffice zu arbeiten ist nicht immer einfach. Nicht nur für die Erwachsenen, sondern auch für die Kinder. Was tun, wenn die Kleinen nicht zur Kita oder zur Schule gehen können? Wir haben einige Beispiele […]

Weiterlesen

Wozu das Grundbuch wichtig ist

Serie Grundbuch – Teil 1: Scheidung Nur wenige Immobilienbesitzer wissen, warum das Grundbuch so wichtig ist. Dabei muss doch jeder im Grundbuch eingetragen sein, der ein Haus oder eine Wohnung besitzt. Falsche Informationen können sich […]

Weiterlesen

So hilft die Gütertrennung bei der Scheidung

Nicht nur der gemeinsame Name, sondern auch das gemeinsame Vermögen sind oft Diskussionsthemen vor der Hochzeit. Und das nicht ohne Grund, denn schon vor der Eheschließung können Paare eine Gütertrennung vereinbaren. Das bedeutet, dass im […]

Weiterlesen

UNSER TEAM

mit Leidenschaft dabei

harry-schmidt-bovendeert

Dr. Harry Schmidt-Bovendeert

Geschäftsführender Gesellschafter, Dipl.-Volkswirt

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de
philipp-schmidt-bovendeert

Philipp Schmidt-Bovendeert

Geschäftsführender Gesellschafter, Dipl.-Kfm.

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de
michelle-denker

Michelle Denker

Diplom-Immobilienwirtin (DIA)

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de
melissa-thullen

Melissa Thullen

B. A. Immobilienmanagement

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de
melanie-schmidt

Melanie Schmidt

Immobilienmaklerin

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de
ute-broemmelhaus

Ute Brömmelhaus

Immobilienmaklerin

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de
lena-jung

Lena Jung

Immobilienmaklerin

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de

Wir suchen Sie!

Wir stellen ein!

christine-woelker

Christine Wölker

Vertriebsassistenz

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de

Anika Schwab

Vertriebsassistenz

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de
hans-werner-betz

Hans-Werner Betz

Immobilienmakler

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de

Michael Wagner

Vertriebsassistenz

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de
kristin-koehler

Kristin Köhler

Auszubildende

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de
christian-schadt

Christian Schadt

Immobilienmakler

0341 392 958 11 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de

Saskia Thyssen

Immobilienmaklerin

089 215 394 49 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner
Dr. Schmidt-Bovendeert Immobilien hat 4,81 von 5 Sternen 147 Bewertungen auf ProvenExpert.com