Mehr Planungssicherheit beim Hausbau – Solardeckel wird gestrichen

Bauherren, die eine Photovoltaik-Anlage installieren wollen, erhalten auch künftig eine Einspeisevergütung für Solarstrom, der ins Netz eingespeist wird. Der Bundestag hat am 18.6.2020 den Solardeckel im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gekippt. Die Fördergrenze bei 52 Gigawatt installierter Leistung wird aufgehoben.

Eigentlich sollte es bereits im Juni 2020 so weit sein: Bisher war im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) der so genannte Förderdeckel verankert. Der sah vor, die Förderung aus dem EEG zu beenden, wenn alle installierten Photovoltaik-Anlagen in Deutschland zusammen eine Solarkapazität von 52 Gigawatt erreichen würden. Prognosen zufolge wäre dieser Solardeckel im Herbst 2020 erreicht worden. Anlagen bis 750 kWp (Kilowatt-Peak), die nach dem Erreichen dieser Grenze in Betrieb gehen, hätten dann keine garantierte Einspeisevergütung für den Solarstrom erhalten, der in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Darüber, dass der Solardeckel gekippt werden muss, herrschte im Prinzip schon lange Einigkeit in der Koalition. Allerdings hatte der Streit um die Windkraft eine Einigung bisher verhindert.

Eigenverbrauch ist und bleibt die wirtschaftlich sinnvollste Nutzung für Solarstrom

Bauherren, die bei ihrem Neubau auch eine Photovoltaik-Anlage eingeplant haben, setzen aktuell auf einen hohen Eigenverbrauch. Wirtschaftlich ist dies am sinnvollsten, denn der selbst erzeugte Strom ist deutlich günstiger als von einem Energieversorger bezogener Haushaltsstrom.

Die Einspeisevergütung dagegen ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gesunken und beträgt für Strom von Photovoltaik-Anlagen auf dem privaten Hausdach derzeit schon deutlich unter 10 Cent pro Kilowattstunde Solarstrom. Dennoch ist die Einspeisevergütung eine nicht zu unterschätzende Finanzierungsquelle für Eigentümer von Solaranlagen. Die Streichung des Solardeckels verhindert finanzielle Einbußen und gibt Bauherren Planungssicherheit.

Wie wäre es ohne die Abschaffung des Solardeckels weitergegangen?

Wäre der Solardeckel nicht abgeschafft worden, hätten Betreiber von Photovoltaikanlagen bis 750 kWp keine gesetzlich garantierte Förderung für den ins Stromnetz eingespeisten Solarstrom mehr erhalten. Betroffen wären davon allerdings nur neu installierte Solaranlagen gewesen, ältere Anlagen hätten die Einspeisevergütung über den garantierten Zeitraum von 20 Jahren weiter erhalten. Alle Anlagen, die vor Überschreiten des Solardeckels in Betrieb genommen wurden, wären also weiterhin zu den dann geltenden Sätzen EEG-gefördert worden. Eine Inbetriebnahme der Anlage nach dem Datum der Überschreitung hätte dagegen bedeutet, dass „sich die anzulegenden Werte nach § 48 zum ersten Kalendertag des zweiten auf die Überschreitung folgenden Kalendermonats auf null [verringern]“ (§ 49 (5) EEG). Mit der Abschaffung des Solardeckels hat die Bundesregierung dieses Szenario nun verhindert.

Sie möchten wissen, ob sich die Installation einer Photovoltaikanlage vor dem Verkauf lohnt? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Nicht fündig geworden:

https://www.solarwirtschaft.de/presse/marktdaten/

https://de.wikipedia.org/wiki/Photovoltaik_in_Deutschland

https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/solarenergie

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © ginasanders/Depositphotos.com

Bewerten Sie jetzt Ihre Immobilie!

Kostenfrei | Unverbindlich

Das ändert sich 2018

Auch im Jahr 2018 gibt es wieder einige Änderungen rund um das Thema Immobilie. Private Bauherren erhalten mehr Unterstützung, Baufirmen und Makler bekommen mehr Pflichten – teilweise nicht unerwünscht. Aber auch einige Förderungen fallen weg. […]

Weiterlesen

Möbliertes Wohnen auf Zeit

Sie haben einen neuen Arbeitsplatz in einer anderen Stadt bekommen. Die alte Immobilie ist bereits verkauft, aber die Fertigstellung der neuen Immobilie verzögert sich. Was nun? Möbliertes Wohnen auf Zeit könnte hier die Lösung sein. […]

Weiterlesen

Facebook, Instagram & Co. für die Immobilienvermarktung?

Im Vergleich zu Online-Immobilienportalen spielen die verschiedenen Social-Media-Kanäle scheinbar nur eine untergeordnete Rolle, wenn es um die Vermarktung von Immobilien geht. Denn wer gezielt eine Immobilie sucht, hält üblicherweise nicht in erster Linie in den […]

Weiterlesen

UNSER TEAM

mit Leidenschaft dabei

harry-schmidt-bovendeert

Dr. Harry Schmidt-Bovendeert

Geschäftsführender Gesellschafter, Dipl.-Volkswirt

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de
philipp-schmidt-bovendeert

Philipp Schmidt-Bovendeert

Geschäftsführender Gesellschafter, Dipl.-Kfm.

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de
michelle-denker

Michelle Denker

Diplom-Immobilienwirtin (DIA)

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de
melissa-thullen

Melissa Thullen

B. A. Immobilienmanagement

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de
melanie-schmidt

Melanie Schmidt

Immobilienmaklerin

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de
ute-broemmelhaus

Ute Brömmelhaus

Immobilienmaklerin

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de
lena-jung

Lena Jung

Immobilienmaklerin

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de

Wir suchen Sie!

Wir stellen ein!

christine-woelker

Christine Wölker

Vertriebsassistenz

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de

Anika Schwab

Vertriebsassistenz

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de
hans-werner-betz

Hans-Werner Betz

Immobilienmakler

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de

Michael Wagner

Vertriebsassistenz

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de
kristin-koehler

Kristin Köhler

Immobilienkauffrau (IHK)

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de
christian-schadt

Christian Schadt

Immobilienmakler

0341 392 958 11 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de

Saskia Thyssen

Immobilienmaklerin

089 215 394 49 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner
Dr. Schmidt-Bovendeert Immobilien hat 4,81 von 5 Sternen 182 Bewertungen auf ProvenExpert.com