Pop-up-Stores sind angesagt

Wer eine Leerstandsphase seiner Handelsflächen überbrücken möchte, für den lohnt es sich vielleicht, diese vorübergehend als Pop-up-Store zu vermieten. Der Trend dieser Kurzzeit-Läden hält weiter an. Jedoch sind nicht alle Nutzungsflächen dafür geeignet.

Pop-up-Stores sind Geschäfte, die für einen begrenzten Zeitraum Ladenflächen mieten. Für gewöhnlich handelt es sich hier um einige Wochen bis wenige Monate. So versuchen ausländische Firmen den deutschen Retail-Markt kennenzulernen. Oder es wird getestet, ob Produkte in einer bestimmten Geschäftslage angenommen werden. Sowohl große Online-Händler, als auch kleine Designer oder Hersteller von saisonalen Produkten finden Gefallen an diesem Modell.

Alles ohne viel Risiko. Falls das Konzept nicht den nötigen Zuspruch findet, die gewünschten Erwartungen nicht erfüllt werden, kann ein anderer Standort ausprobiert werden. Schlägt das Konzept ein, so kann vielleicht mit dem Vermieter ein klassischer Mietvertrag ausgehandelt oder in der Nachbarschaft ein Laden gemietet werden.

Für Vermieter und Mieter ist es sinnvoll abgespeckte Mietverträge abzuschließen, die nicht lange verhandelt werden müssen und beide Seiten nicht mehr Pflichten aufbürdet als nötig. Betriebskosten können hier beispielsweise als Pauschale abgerechnet werden. Allerdings sind nicht alle Ladenflächen für Pop-up-Stores geeignet. Vermieter in B- und C-Lagen sollten sich nicht darauf verlassen, dass sich damit ihre Vermietungsprobleme auf Dauer lösen lassen. Denn hauptsächlich sind trendige Nebenlagen gefragt mit einem experimentierfreudigen, jungen Publikum, das bereit ist, neue Produkte zu testen.

Die angebotenen Räume sollten möglichst flexibel in der Raumaufteilung und mit der nötigen Technik versehen sein, so dass die Nutzer mit geringen Kosten die Flächen mieten können. Denn Interessenten für Pop-up-Stores sind gewohnt in kurzen Zeiträumen zu agieren und haben kaum Zeit über Einbauten oder Renovierungen zu verhandeln, geschweige denn das nötige Geld dafür übrig. Deshalb kommen auch keine großen Fußgängerzonen in Frage, weil die Mieten für diese Zielgruppe viel zu hoch sind.

Den höheren Verwaltungsaufwand können Vermieter ausgleichen, indem sie für Kurzzeitverträge eine anteilig höhere Miete nehmen, die etwa zehn bis 20 Prozent über der Standardnettomiete liegen kann. Werden Flächen tageweise angeboten, ist der Mieter oft bereit, eine noch höhere Miete zu bezahlen, die 20 bis 40 Prozent über der üblichen Miete liegt.

Haben Sie auch Grundstücke oder Gewerbeeinheiten die sich für die Kurzzeitvermietung eignen? Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern.

 

 

Foto:   © monkeybusinessimages

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