Warum das Grundbuch im Erbfall wichtig ist

Serie Grundbuch – Teil 2: Erbe

Die meisten Immobilienbesitzer kennen das Grundbuch. Aber warum es so wichtig ist, wissen nur wenige. Dabei können Fehlinformationen schwerwiegende Folgen haben. In unserem ersten Teil zum Thema Grundbuch haben wir beschrieben, worauf es im Scheidungsfall beim Grundbuch ankommt. Und auch beim Erbe ist das Grundbuch von hoher Bedeutung.

Stellen wir uns drei Geschwister vor, die gemeinsam ein Haus erben. Wie die meisten Erben wünschen auch sie sich für ihre Immobilie eine schnelle Lösung. Gibt es kein Testament, so erhalten sie alle die gleichen Teile – in diesem Fall eben jeder ein Drittel der Immobilie. Da alle drei eine Erbengemeinschaft bilden, haben auch alle drei die gleichen Rechte und Pflichten an der Immobilie. Zunächst bedeutet das erstmal für alle drei Kosten: Betriebskosten, Versicherungen, Steuern und so weiter. Was mit der Immobilie geschehen soll, können sie als Erbengemeinschaft aber auch nur gemeinsam entscheiden. Deshalb müssen sie sich darüber einig werden, wie es mit der Immobilie weitergehen soll. Sie können es verkaufen, vermieten oder einer könnte es selbst mit seiner eigenen Familie bewohnen.

Die Erbengemeinschaft

Nehmen wir den einfacheren Fall an, dass zwei es verkaufen möchten und einer die Immobilie selbst bewohnen möchte. Die beiden anderen Erben können ihm nicht einfach ihre Anteile verkaufen. Zunächst müssen sie einen Auflösungsvertrag, beziehungsweise einen Erbauseinandersetzungsvertrag aufsetzen. Dieser muss sogar notariell beglaubigt werden.

Die Erbauseinandersetzung

Dieser Vertrag regelt, mit welcher Summe der eine Erbe seine Geschwister auszahlen muss, um die Immobilie zu besitzen. Alle drei möchten natürlich wissen, wie viel die Immobilie wert ist und lassen den Wert deshalb von einem Profi-Makler ermitteln. Anschließend werden alle Hypotheken, die auf der Immobilie liegen, in die Berechnung mit einbezogen. Diese Information steht im Grundbuch. Bestehen Hypotheken, werden diese an die Erben weitervererbt.

Die Änderung des Grundbucheintrags

Kann der eine Erbe seine Geschwister auszahlen, muss der neue Besitzer auch im Grundbuch eingetragen werden. Für eine kostenlose Änderung des Grundbuches haben Erben in Deutschland zwei Jahre lang Zeit. Später ist eine Änderung unter Kosten immer noch möglich. Um das Grundbuch ändern zu können, muss der Erbanspruch nachgewiesen werden. Existiert ein Testament, aus dem der Besitzanspruch hervorgeht, genügt das. Andernfalls müssen sich Erben einen Erbschein ausstellen lassen.

Möchten Sie wissen, was die beste Lösung für Ihre Immobilie ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern zu Ihren Möglichkeiten.

 

Foto: © Comfreak

Bewerten Sie jetzt Ihre Immobilie!

Kostenfrei | Unverbindlich

Haben Sie die Zeit für den Hausverkauf?

Ein Hausverkauf kann sehr zeitintensiv und nervenaufreibend sein. Doch bevor es überhaupt zum erfolgreichen Verkauf eines Hauses kommen kann, müssen Verkäufer viele verschiedene Schritte berücksichtigen und Phasen durchlaufen. Wer dagegen Vollzeit arbeitet, bei dem kann […]

Weiterlesen

Services, die Ihnen den Alltag im Alter erleichtern

Im Ruhestand können Sie Ihre neu gewonnene Freizeit für Reisen, kulturelle Veranstaltungen oder auch sportliche Aktivitäten nutzen. Vielleicht möchten Sie auch gerne wieder Ihren alten Hobbies nachgehen? Der Haushalt und auch die Gartenarbeit fallen dabei […]

Weiterlesen

Wann sich ein barrierefreier Umbau lohnt

Unsere Gesellschaft wird älter und viele Menschen möchten auch im hohen Alter in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben. Deshalb beschäftigen sich immer mehr junge Kaufinteressenten mit der Barrierefreiheit, beziehungsweise der Möglichkeit des barrierefreien Umbaus. Doch bedeutet ein barrierefreier Umbau auch eine Wertsteigerung? Da ein barrierefreier Umbau eine intensive Planung erfordert, beginnen Sie am besten…

Weiterlesen

UNSER TEAM

mit Leidenschaft dabei

harry-schmidt-bovendeert

Dr. Harry Schmidt-Bovendeert

Geschäftsführender Gesellschafter, Dipl.-Volkswirt

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de
philipp-schmidt-bovendeert

Philipp Schmidt-Bovendeert

Geschäftsführender Gesellschafter, Dipl.-Kfm.

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de
michelle-denker

Michelle Böhmer

Diplom-Immobilienwirtin (DIA)

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de
melissa-thullen

Melissa Shanmuganathan

B. A. Immobilienmanagement

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de
melanie-schmidt

Melanie Schmidt

Immobilienmaklerin

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de
ute-broemmelhaus

Ute Brömmelhaus

Immobilienmaklerin

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de
susann-heck

Susanne Heck

Dipl.-Ing. (FH) für Architektur, Immobilienmaklerin

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de

Wir suchen Sie!

Wir stellen ein!

christine-woelker

Christine Wölker

Vertriebsassistenz

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de

Anika Schwab

Vertriebsassistenz

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de
jana-schmitt

Jana Schmitt

Vertriebsassistenz

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de

Lilli Wienand

Immobilienmaklerin

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de
semih cetin

Semih Cetin

Immobilienmakler

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de
christian-schadt

Christian Schadt

Immobilienmakler

0341 392 958 11 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de

Saskia Thyssen

Immobilienmaklerin

089 215 394 49 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de

Luisa Brambeer

Fotografin, Medinegestalterin
B. A. Mediendesign (FH)

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de
maximilian fein

Maximilian Fein

Auszubildender zum Immobilienkaufmann

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner