Worauf Sie bei der Instandhaltung Ihrer Immobilie achten sollten

Sie haben sich den Traum von der eigenen Immobilie erfüllt und möchten sich Ihr Zuhause so lange wie möglich schön erhalten? Vielleicht haben Sie Ihre Immobilie auch als Altersvorsorge eingeplant? Umso wichtiger ist es, dass Sie sich auch genügend mit der Instandhaltung ihrer Immobilie auseinandersetzen. Denn dann können sie auch den Wert dieser länger erhalten.

Eine Instandhaltung dient nicht nur der Erhaltung des Wohnwertes. Gerade der Verkehrswert der Immobilie kann nur erhalten werden, wenn fachgerechte Instandhaltungen erfolgen. Immobilieneigentümer sollten schon deshalb Instandhaltungsmaßnahmen durchführen lassen, damit ihr Eigentum über die Jahre keine Werteinbuße erfährt. Eine Immobilie ist mit den Jahren viel Verschleiß und Abnutzung ausgesetzt. Hauseigentümer sollten Schäden nicht ignorieren, sondern Reparaturen unmittelbar nach dem sie auffallen beseitigen. Die verspätete Ausbesserung von Schäden an der Immobilie führt in der Regel nur dazu, dass zukünftig nur mit noch höheren Kosten zu rechnen ist. Ein nicht beseitigter Riss in der Fassade beispielsweise kann mit der Zeit immer größer werden. Ebenso führt ein undichtes Dach auf Dauer zu Schimmelbildung und mangelnder Isolierung.

Inspektionen sollten in einem Zeitabstand von 2-3 Jahren regelmäßig durch die Eigentümer durchgeführt werden. Weiterhin sollten Eigentümer alle 5-10 Jahre einen Fachmann mit der Inspektion beauftragen. Dieser hat ein geschultes Auge für Schäden, die nicht offensichtlich sind. Die Technik einer Immobilie sollte noch häufiger inspiziert werden. Immobilieneigentümer sind im Vorteil, wenn sie regelmäßig Geld für Inspektionen und etwaige Reparaturen zur Seite legen. Da Schäden so oder so beseitigt werden müssen, lohnt es sich immer Rücklagen zu bilden. Die Rücklagen sollten ungefähr 7-12 Euro pro Quadratmeter und Jahr betragen. Die letztliche Summe richtet sich nach dem Baujahr der Immobilie. Bei einer älteren Immobilie sollte man mit höheren Instandhaltungskosten rechnen. Bei Neubauten kann mit geringeren Instandhaltungskosten gerechnet werden, da sie nur über einen kürzeren Zeitraum der Abnutzung ausgesetzt waren.

Hauseigentümer müssen nicht die ganze Summe der Instandhaltung ihres Zuhauses selbst tragen. Instandhaltungskosten können in der Steuererklärung berücksichtigt und ein Teil der Kosten für diese zurückerlangt werden. Denn in der Bundesrepublik gilt, dass Ausgaben, die dem ordnungsgemäßen Erhalt einer Immobilie dienen, von der Steuer abgesetzt werden können. Sie werden Erhaltungsaufwendungskosten genannt. Berücksichtigt werden 20 Prozent der Ausgaben, wobei die Höhe der zu berücksichtigenden Ausgaben bei 6000 Euro liegt. Die Steuerersparnisse können also 1.200 Euro im Jahr betragen. Für die Erstattung der Beträge werden aber nur die Arbeits- und Fahrtkosten berücksichtigt. Die Materialkosten sind nicht erstattungsfähig. Zu den steuerlich absetzbaren Maßnahmen zählen Badsanierungen, Heizungserneuerungen, die Installation energieeffizienter Anlagen, Wärmeschutzmaßnahmen sowie Fassadensanierungen.

Möchten Sie wissen, wie sich Instandhaltungsmaßnahmen auf den Wert Ihrer Immobilie
auswirken? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

 

Foto: © WDGPhoto/Depositphotos.com

 

Bewerten Sie jetzt Ihre Immobilie!

Kostenfrei | Unverbindlich

Achtung beim Umzug von der Wohnung ins Eigenheim!

Sie haben endlich Ihre Traumimmobilie gefunden und möchten nun aus Ihrer Mietwohnung in Ihr neues Häuschen ziehen. Die Vorfreude auf das neue Eigenheim kann schnell getrübt werden, wenn die Kündigung und der Umzug nicht gut […]

Weiterlesen

Krieg, Krisen, Inflation – wann ist der richtige Zeitpunkt zu verkaufen?

Eine hohe Inflationsrate, Krisen und gedrosselte Gaslieferungen verstärken die Problematik: Einige können sich, auch wenn das Geld noch ausreicht, immer weniger Immobilie leisten. Das zieht sinkende Verkaufserlöse nach sich. Ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um mit der Vermarktung zu starten? Wann ist im Allgemeinen betrachtet der passende Verkaufszeitpunkt?   Es gibt Situationen, die für den…

Weiterlesen

Woran Eigentümer bei einem Notverkauf denken müssen

Manchmal muss eine Immobilie schnell verkauft werden – etwa, wenn es zu einer Scheidung kommt, eine Insolvenz oder Arbeitslosigkeit droht. In einem solchen Fall sollten Sie wissen, was Sie tun müssen, damit Sie Ihre Immobilie zu einem marktgerechten Preis verkaufen können. Eine Zwangsversteigerung sollten Sie in jedem Fall vermeiden. Bei einer Zwangsversteigerung kann es zu…

Weiterlesen

UNSER TEAM

mit Leidenschaft dabei

harry-schmidt-bovendeert

Dr. Harry Schmidt-Bovendeert

Geschäftsführender Gesellschafter, Dipl.-Volkswirt

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de
philipp-schmidt-bovendeert

Philipp Schmidt-Bovendeert

Geschäftsführender Gesellschafter, Dipl.-Kfm.

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de
michelle-denker

Michelle Denker

Diplom-Immobilienwirtin (DIA)

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de
melissa-thullen

Melissa Thullen

B. A. Immobilienmanagement

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de
melanie-schmidt

Melanie Schmidt

Immobilienmaklerin

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de
ute-broemmelhaus

Ute Brömmelhaus

Immobilienmaklerin

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de
lena-jung

Lena Jung

Immobilienmaklerin

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de

Wir suchen Sie!

Wir stellen ein!

susann-heck

Susann Heck

Dipl.-Ing. (FH) für Architektur, Immobilienmaklerin

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de
christine-woelker

Christine Wölker

Vertriebsassistenz

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de

Anika Schwab

Vertriebsassistenz

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de

Michael Wagner

Vertriebsassistenz

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de
christian-schadt

Christian Schadt

Immobilienmakler

0341 392 958 11 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de

Saskia Thyssen

Immobilienmaklerin

089 215 394 49 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner