Worauf Sie beim Verkauf einer denkmalgeschützten Immobilie achten sollten

Baudenkmale sind architektonisch schön anzusehen und haben einen gewissen Charme. Allerdings gibt es wegen des Denkmalschutzes einige Auflagen zu beachten. Auch bei Sanierungsarbeiten. Der Verkauf solch einer Immobilie ist daher nicht leicht, vor allem wenn diese gewinnbringend an den Käufer gebracht werden soll. Was ist also für einen erfolgreichen und reibungslosen Verkauf wichtig?

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Eigentümer, die eine denkmalgeschützte Immobilie für viel Geld aufwendig saniert oder modernisiert haben, bekommen vom Staat Steuerprivilegien. Wurde die Immobilie aufgewertet, kann für den Verkauf grundsätzlich mehr Geld verlangt werden. Wer gewinnbringend verkaufen möchte, steht aber nicht selten vor dem Problem, dass die Immobilie zu einem viel niedrigeren Preis verkauft wird. Im schlimmsten Fall wird das denkmalgeschützte Haus zur Fehlinvestition. Woran liegt das?

Steuerliche Erleichterung? – Nicht für neue Eigentümer!

Neue Eigentümer profitieren nicht mehr von den Steuerprivilegien wie beispielsweise der AfA (Absetzung für Abnutzung). Das sind die steuerlichen Absetzungen der Anschaffungs- und Herstellungskosten für die denkmalgeschützte Immobilie. Viele Kaufinteressenten sind daher nicht bereit, viel Geld für das denkmalgeschützte Gebäude auszugeben. Hinzu kommt, dass für die Instandhaltung denkmalgeschützter Immobilien oft deutlich mehr Geld als bei Gebäuden ohne Denkmalschutz investiert werden muss. Bauliche Maßnahmen unterliegen außerdem strengen amtlichen Auflagen. Der Eigentümer ist dennoch zum Erhalt eines bewohnbaren Zustands bei solch einer Immobilie gesetzlich verpflichtet.

Wichtige Verkaufsdokumente

Zu den üblichen Unterlagen für den Immobilienverkauf müssen bei einer denkmalgeschützten Immobilie noch zusätzliche Dokumente bereitgehalten werden. Besonders wichtig ist der Denkmalschutznachweis, den die zuständige Denkmalschutzbehörde ausstellt. Welche Unterlagen für das jeweilige Baudenkmal noch wichtig sind und wo man diese herbekommt, kann Ihnen ein kompetenter Makler mitteilen. Er unterstützt den Eigentümer zudem bei der Beschaffung der Unterlagen.

Was Eigentümer bedenken sollten

Wer eine denkmalgeschützte Immobilie verkauft muss an die Spekulationsfrist denken. Innerhalb dieser zehnjährigen Frist kann ein Eigentümer sein Baudenkmal nur unter Versteuerung des Gewinns an den Käufer bringen. Auch die AfA, genauer genommen die finanziellen Aufwendungen für die Sanierung, die innerhalb der Spekulationsfrist steuerlich abgesetzt wurden, gelten nun als Gewinn. Wer Fragen zu den rechtlichen und finanziellen Aspekten hat, ist gut beraten sich einen Immobilienexperten zur Hilfe zu holen. Ein professioneller Makler schafft es trotz aller Herausforderungen, die eine denkmalgeschützte Immobilie mit sich bringt, durch sein Verhandlungsgeschick einen marktgerechten Kaufpreis für das Objekt zu erzielen.

Haben Sie Fragen zum Verkauf Ihrer denkmalgeschützten Immobilie? Dann kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern!

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.immobilie-denkmal.info/category/denkmalschutz/

https://www.praxiswissen-immobilien.de/baudenkmal/

https://www.das-baudenkmal.de/wissenswertes/rechtliches/vertragswerke/

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © terroa/Depositphotos.com

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