Vorsicht vor den Nachbarn beim Wohnungsverkauf

Gegen den Willen der Nachbarn läuft gar nichts. Was schon für das alltägliche Zusammenleben in einer Wohnungseigentümergemeinschaft gilt, kann auch dann noch zutreffend sein, wenn Sie wieder ausziehen und Ihre Wohnung verkaufen wollen. Der § 12 Wohnungseigentumsgesetz sichert der Eigentümergemeinschaft in vielen Fällen ein Mitspracherecht, wenn eine Wohnung veräußert werden soll.

Diese Regelung – auch als Veräußerungsbeschränkung bezeichnet – gibt der Gemeinschaft der Eigentümer ein Rechtsmittel in die Hand, um sich vor unliebsamen neuen Miteigentümern zu schützen. Für Verkäufer bedeutet das: Obwohl die Wohnung ihr alleiniges Eigentum ist, bedarf es für einen Verkauf häufig der Zustimmung sowohl der Hausverwaltung als auch der anderen Eigentümer.

Warum dürfen andere Eigentümer mit über Ihren Wohnungsverkauf entscheiden?

Nehmen wir an, Sie haben ein sehr hohes Kaufangebot von einem sehr solvent wirkenden Geschäftsmann erhalten. Bei etwas näherer Prüfung stellt sich jedoch heraus, dass Ihr Kaufinteressent ein Bordellbesitzer ist. Die Vermutung, dass er auch ihre Wohnung zukünftig zu diesem Zweck nutzen möchte, ist nicht gerade abwegig. Ihnen als Verkäufer ist das vielleicht relativ egal, Hauptsache der Verkaufspreis stimmt. Auf Seiten der anderen Eigentümer besteht allerdings ein berechtigtes Interesse, die absehbaren Störungen des Hausfriedens abzuwenden, indem sie den wirksamen Verkauf Ihrer Eigentumswohnung an diesen Interessenten verhindern. Dafür gibt es die Veräußerungsbeschränkung – § 12 WEG.

Die Grenzen des Mitspracherechts

Allerdings gilt ein Mitspracherecht Ihrer Nachbarn erstens nicht uneingeschränkt und zweitens nur dann, wenn es auch in der Gemeinschaftsordnung Ihrer Eigentümergemeinschaft schriftlich festgehalten wurde. Zusätzlich muss die Vereinbarung auch noch im Grundbuch eingetragen sein. Falls Sie Grund zu der Annahme haben, dass Ihr Kaufinteressent aus irgendeinem Grund bei den Nachbarn nicht gut ankommt, sollten Sie also zunächst nachsehen, ob in der Gemeinschaftsordnung überhaupt ein Zustimmungsvorbehalt erwähnt wird. Ist dies der Fall, könnte es hilfreich sein, rechtlichen Rat einzuholen. Denn im schlimmsten Fall kann ein Kaufvertrag sogar im Nachhinein unwirksam werden, wenn sich herausstellt, dass die Zustimmung der anderen Eigentümer bei Vertragsabschluss nicht vorlag. Rechtzeitig mit Ihren Nachbarn zu reden und um deren Zustimmung für Ihren Käufer zu werben, ist natürlich auch eine sinnvolle Strategie. Im Übrigen kommt es auch nicht auf die Meinung eines einzelnen Eigentümers an, dem vielleicht jeder Kaufinteressent verdächtig erscheint und der sich von jedem Kind, das durchs Treppenhaus läuft, schon in seiner Ruhe gestört fühlt. Um Ihren Wohnungsverkauf zu vereiteln, muss schon die Mehrheit der WEG-Mitglieder den Vorbehalten zustimmen. Darüber hinaus muss ein triftiger Grund für eine Ablehnung gegeben sein, wie etwa in unserem oben ausgeführten Beispiel.

Noch ein Tipp zum Schluss: Verkaufen Sie Ihre Wohnung mit einem professionellen Makler! Dieser hat bei Immobilientransaktionen stets auch alle relevanten Rechtsfragen im Blick und wird bei der Auswahl des Käufers von vornherein nur seriöse Interessenten in Betracht ziehen. So sorgt er dafür, dass sowohl die Eigentümergemeinschaft mit dem neuen Nachbarn zufrieden ist, als auch Sie mit Ihrem Verkaufserlös.

 

Möchten Sie Ihre Eigentumswohnung rechtssicher, unkompliziert und mit einem optimalen Erlös verkaufen? Dann kontaktieren Sie uns! Wir stehen Ihnen zur Seite.

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://dejure.org/gesetze/WEG/12.html

http://www.immobilienrecht-ratgeber.de/immobilienrecht/kauf-einer-wohnung/zustimmung.html

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © TopVectors/Depositphotos.com

Bewerten Sie jetzt Ihre Immobilie!

Kostenfrei | Unverbindlich

Wie das Wohnen uns in Zukunft unabhängiger macht

Kaum jemand trennt sich gerne von seinem Zuhause, indem er das halbe Leben – oder sogar das ganze – verbracht hat. Oft ist der Schritt jedoch unumgänglich, wenn das Wohnen in den eigenen vier Wänden […]

Weiterlesen

Immobilienaufteilung in der Scheidung

Was einem Mal gemeinsam gehörte, darüber wird sich nun gestritten. Während Vermögen sich in der Regel oft relativ einfach teilen lässt, ist das mit Immobilien häufig schwieriger. Nur selten haben Paare schon vor der Hochzeit […]

Weiterlesen

Durchreiche war gestern

Vorbei sind die Zeiten, in denen es einen separaten Raum für jeden Lebensbereich gab. Essen, Schlafen, Baden, Wohnen und Arbeiten gehen in den neuen Wohnkonzepten nahtlos ineinander über. Die Moderne macht experimentierfreudig: Wie wäre es […]

Weiterlesen

UNSER TEAM

mit Leidenschaft dabei

harry-schmidt-bovendeert

Dr. Harry Schmidt-Bovendeert

Geschäftsführender Gesellschafter, Dipl.-Volkswirt

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de
philipp-schmidt-bovendeert

Philipp Schmidt-Bovendeert

Geschäftsführender Gesellschafter, Dipl.-Kfm.

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de
michelle-denker

Michelle Böhmer

Diplom-Immobilienwirtin (DIA)

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de
melissa-thullen

Melissa Shanmuganathan

B. A. Immobilienmanagement

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de
melanie-schmidt

Melanie Schmidt

Immobilienmaklerin

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de
ute-broemmelhaus

Ute Brömmelhaus

Immobilienmaklerin

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de
susann-heck

Susanne Heck

Dipl.-Ing. (FH) für Architektur, Immobilienmaklerin

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de

Wir suchen Sie!

Wir stellen ein!

christine-woelker

Christine Wölker

Vertriebsassistenz

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de

Anika Schwab

Vertriebsassistenz

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de
jana-schmitt

Jana Schmitt

Vertriebsassistenz

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de

Lilli Wienand

Immobilienmaklerin

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de

Semih Cetin

Immobilienmakler

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de
christian-schadt

Christian Schadt

Immobilienmakler

0341 392 958 11 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de

Saskia Thyssen

Immobilienmaklerin

089 215 394 49 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de

Luisa Brambeer

Fotografin, Medinegestalterin
B. A. Mediendesign (FH)

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de
maximilian fein

Maximilian Fein

Auszubildender zum Immobilienkaufmann

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner