Leibrente: Ein Haus zum Wohnen UND finanzielle Freiheit

Ist bei Senioren die Rente knapp, fragen sich viele, ob es nicht besser ist, das eigene Haus zu verkaufen und in eine kleinere altersgerechte Immobilie umzuziehen. Vielen fällt aber die Trennung von den eigenen vier Wänden schwer, schließlich habe sie einen Großteil ihres Lebens darin gewohnt. Wer in seinem eigenen Haus wohnen bleiben und sich trotzdem mehr finanzielle Freiheit wünscht, für den ist die Leibrente eine passende Möglichkeit.

Die Leibrente funktioniert folgendermaßen: Sie verkaufen Ihre Immobilie, behalten aber ein lebenslanges oder zeitlich festgelegte Wohnrecht in Ihrer Immobilie. Das heißt, Sie dürfen in Ihrer Immobilie wohnen bleiben ohne Miete zu zahlen. Gleichzeitig erhalten Sie aber das Geld vom Käufer Ihrer Immobilie. Das können Sie einerseits als Einmalzahlung erhalten oder – der Name schon sagt – als eine monatliche Rente oder auch als eine Mischung aus beidem, also eine größere Einmalzahlung und den Rest als monatliche Rente. Die Rente erhalten Sie ein Leben lang. Im Gegensatz zur Zeitrente, bei der der Zeitraum für die Zahlung der Rente festgelegt wird. Die Verrentung der Immobilie und das Wohnrecht werden vom Notar beurkundet und im Grundbuch dokumentiert. Dabei übernimmt der Käufer auch die Verantwortung über die Immobilie. Das heißt, er zahlt beispielsweise Instandhaltungskosten und Grundsteuer.

Käufer gehen dabei also eine Wette ein. Die Immobilie kann beispielsweise günstiger erworben werden, als sie eigentlich ist. Es gibt aber auch den Fall einer über hundertjährigen Frau, die ihre Immobilie mit der Leibrente verrentet hat. In diesem Fall hat der Käufer deutlich mehr gezahlt. Dennoch ist die Immobilienverrentung für Investoren ein interessantes Investmentmodell.

Mehr finanzielle Freiheit statt Eigentum – was spricht dafür?

Dank der Verrentung Ihrer Immobilie bleibt Ihnen im Alter mehr Geld zum Leben. Im besten Fall befreit die Leibrente Sie von notorischen finanziellen Engpässen und sorgt so für eine höhere Lebensqualität. Und selbst wenn Sie an Ihre Nachkommen denken, spricht möglicherweise einiges für eine Immobilienverrentung. Sie können Ihren Kindern und Enkeln dadurch nämlich schon hier und heute finanziell unter die Arme greifen. In vielen Fällen wird eine solche Unterstützung, zum Beispiel für das Studium eines Enkelkindes, von großem Nutzen sein. So können Sie vielleicht mehr Gutes tun, als wenn Sie Ihren Erben nach Ihrem Tod eine Immobilie hinterlassen, deren Aufteilung innerhalb der Erbengemeinschaft dann oft schwierig zu bewerkstelligen ist.

Berechnung der Leibrente

Um die Leibrente berechnen zu können, müssen Sie wissen wie viel die Immobilie wert ist. Ein lokaler Profimakler ermittelt den Wert Ihrer Immobilie. Die Berechnung im Detail ist dann etwas komplizierter. Zunächst kommt es darauf an, ob Sie nur eine monatliche Rente haben möchten oder auch eine größere Einmalzahlung. Ein ganz wichtiger Faktor aber ist auch, Ihre geschätzte Lebenslänge. Denn der wirkliche Todeszeitpunkt bleibt ja unbekannt, wie beim Beispiel mit der hundertjährigen Frau. Auf diesen geschätzten Zeitraum muss dann der Preis für die Immobilie verteilt werden.

Möchten Sie wissen, ob sich eine Verrentung Ihrer Immobilie lohnt? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.test.de/Immobilienrente-Haus-verkaufen-und-trotzdem-weiter-drin-wohnen-1814463-0/

https://www.pflegehilfe.org/immobilienverrentung

https://www.handelsblatt.com/finanzen/immobilien/immobilienverrentung-mit-dem-eigenheim-das-einkommen-aufbessern/24577956.html?ticket=ST-744-tjRqya5NlTiqrooy75M1-ap1

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

 

 

Foto: © ljsphotography/Depositphotos.com

Bewerten Sie jetzt Ihre Immobilie!

Kostenfrei | Unverbindlich

Lohnt sich Immobilienverkauf mit Nießbrauchrecht?

Wenn eine Immobilie mit Wohnrecht verrentet wird, erhält der Verkäufer den Erlös über eine monatliche oder einmalige Auszahlung. Zudem darf die Immobilie weiter bewohnt werden. Doch Wohnrecht ist nicht gleich Wohnrecht. Ist ein Nießbrauchrecht eingetragen, ist weit mehr erlaubt als nur die Nutzung. Wenn die Rente schmal und das Haus groß ist, wünschen sich viele,…

Weiterlesen

Die Sache mit dem Pflichtteil beim Erbe

Jeder kann seine Erben frei bestimmen. Doch selbst wenn es in der Familie Streit gab und man zum Beispiel die Kinder enterbt hat, so haben diese doch ein Anrecht auf einen Pflichtteil. Allerdings ist es […]

Weiterlesen

Kontaktlose Besichtigung mit Besichtigungsroboter SAM

Kontaktlos – dieses Wort hat das Zeug, zum Schlüsselwort einer ganzen Epoche zu werden. Zumindest können sich das viele seit dem Beginn der Corona-Pandemie gut vorstellen. Auch bei der Vermarktung von Immobilien kommen immer öfter […]

Weiterlesen

UNSER TEAM

mit Leidenschaft dabei

harry-schmidt-bovendeert

Dr. Harry Schmidt-Bovendeert

Geschäftsführender Gesellschafter, Dipl.-Volkswirt

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de
philipp-schmidt-bovendeert

Philipp Schmidt-Bovendeert

Geschäftsführender Gesellschafter, Dipl.-Kfm.

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de
michelle-denker

Michelle Denker

Diplom-Immobilienwirtin (DIA)

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de
melissa-thullen

Melissa Thullen

B. A. Immobilienmanagement

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de
melanie-schmidt

Melanie Schmidt

Immobilienmaklerin

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de
ute-broemmelhaus

Ute Brömmelhaus

Immobilienmaklerin

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de
lena-jung

Lena Jung

Immobilienmaklerin

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de

Wir suchen Sie!

Wir stellen ein!

christine-woelker

Christine Wölker

Vertriebsassistenz

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de

Anika Schwab

Vertriebsassistenz

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de
hans-werner-betz

Hans-Werner Betz

Immobilienmakler

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de

Michael Wagner

Vertriebsassistenz

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de
kristin-koehler

Kristin Köhler

Immobilienkauffrau (IHK)

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de
christian-schadt

Christian Schadt

Immobilienmakler

0341 392 958 11 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de

Saskia Thyssen

Immobilienmaklerin

089 215 394 49 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner
Dr. Schmidt-Bovendeert Immobilien hat 4,81 von 5 Sternen 180 Bewertungen auf ProvenExpert.com