Wie Wohn-Riester bei der Immobilienfinanzierung hilft

Wegen der gestiegenen Finanzierungszinsen suchen viele Interessenten nach Möglichkeiten, wie sie den Kauf oder Bau einer Immobilie doch bewerkstelligen können. Eine Option ist Wohn-Riester. Dadurch können Personen, die in den Kauf oder Bau einer Immobilie investieren möchten, von staatlichen Zulagen und steuerlichen Vorteilen profitieren. Hier finden Sie einen knappen Überblick.

Durch Wohn-Riester – auch Eigenheimrente genannt – kann eine selbstgenutzte Immobilie finanziert oder, wenn sie bereits gekauft wurde, entschuldet werden. Sie können entweder ein Riester-Darlehen mit laufenden Beiträgen tilgen oder bereits angespartes Guthaben aus dem Riester-Vertrag entnehmen.

Wer wird gefördert?

Wohn-Riester wird unabhängig vom Einkommen gewährt. Förderberechtigt sind:

  • gesetzlich Rentenversicherte
  • Beamte
  • Bezieher von Arbeitslosengeld, Krankengeld oder einer Rente wegen Erwerbsminderung oder -unfähigkeit
  • geringfügig Beschäftigte, die eigene Beiträge zur Sozialversicherung einzahlen
  • Personen, die mit jemandem verheiratet oder verpartnert sind, der mit einem eigenen Vertrag riestert
  • Selbstständige, die über die Künstlersozialkasse versichert sind
  • Hebammen, viele Handwerker oder Seelotsen
  • Elternteile in den ersten 36 Monaten nach der Geburt
  • Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst

Wie funktioniert Wohn-Riester?

Für die maximale Förderung müssen vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens (mindestens 60 Euro, maximal 2.100 Euro) abzüglich der Zulagen eingezahlt werden. Sie können entweder ein Annuitätendarlehen aufnehmen oder einen Bausparvertrag mit Wohn-Riester fördern lassen. Jährlich gibt es 175 Euro Grundzulage. Für jedes Kind, das vor 2008 geboren wurde, gibt es zusätzlich 185 Euro, für jüngere Kinder maximal 300 Euro. Sparer, die jünger als 25 sind, erhalten zusätzlich einmalig 200 Euro. Die Beiträge können Sie als Sonderausgaben in der Steuererklärung angeben. Oft kann ein Steuervorteil gewährt werden. Lassen Sie sich hierzu von einem Steuerexperten beraten.

Fazit

Wohn-Riester unterstützt die Altersvorsorge, um im Alter mietfrei wohnen zu können. Kredite können damit schneller abgezahlt werden. Allerdings sind Sie verpflichtet, die Immobilie selbst zu bewohnen. Vermietung oder Verkauf der Immobilie können dazu führen, dass die Förderung zurückgezahlt werden muss. Wohn-Riester kann aber auch für eine energetische Sanierung oder barrierefreien Umbau genutzt werden. Lassen Sie sich in jedem Fall von einem unabhängigen Finanzierungsexperten beraten.

Suchen Sie Unterstützung beim Erwerb einer Immobilie oder einen unabhängigen Finanzierungsberater? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweis

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © zelepukin/Depositphotos.com

Bewerten Sie jetzt Ihre Immobilie!

Kostenfrei | Unverbindlich

Worauf unverheiratete Paare beim Immobilienkauf achten sollten

Früher war alles besser: Paare haben ordentlich geheiratet, dann Wunschkinder bekommen und die Traumimmobilie gekauft. Die Zeiten haben sich jedoch geändert: Heute hält so manches Liebesglück, weil eben keine offizielle Verpflichtung die Liebe belastet. Schließlich wird ein Bund fürs Leben im Herzen geschlossen und nicht auf Papier, von Beamten verbrieft und besiegelt. Doch unverheiratete Paare…

Weiterlesen

Hohe Preise für Immobilien nun auch auf dem Land

Für Immobilienbesitzer in den ländlichen Regionen gibt es gute Nachrichten: Auch hier sind nun die Preise für Immobilien gestiegen. Die Ursache dafür ist, der Mangel an bezahlbarem Wohnraum in den Städten und die daraus resultierende […]

Weiterlesen

Facebook, Instagram & Co. für die Immobilienvermarktung?

Im Vergleich zu Online-Immobilienportalen spielen die verschiedenen Social-Media-Kanäle scheinbar nur eine untergeordnete Rolle, wenn es um die Vermarktung von Immobilien geht. Denn wer gezielt eine Immobilie sucht, hält üblicherweise nicht in erster Linie in den […]

Weiterlesen

UNSER TEAM

mit Leidenschaft dabei

harry-schmidt-bovendeert

Dr. Harry Schmidt-Bovendeert

Geschäftsführender Gesellschafter, Dipl.-Volkswirt

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de
philipp-schmidt-bovendeert

Philipp Schmidt-Bovendeert

Geschäftsführender Gesellschafter, Dipl.-Kfm.

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de
michelle-denker

Michelle Denker

Diplom-Immobilienwirtin (DIA)

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de
melissa-thullen

Melissa Thullen

B. A. Immobilienmanagement

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de
melanie-schmidt

Melanie Schmidt

Immobilienmaklerin

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de
ute-broemmelhaus

Ute Brömmelhaus

Immobilienmaklerin

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de
lena-jung

Lena Jung

Immobilienmaklerin

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de

Wir suchen Sie!

Wir stellen ein!

christine-woelker

Christine Wölker

Vertriebsassistenz

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de

Anika Schwab

Vertriebsassistenz

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de
hans-werner-betz

Hans-Werner Betz

Immobilienmakler

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de

Michael Wagner

Vertriebsassistenz

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de
kristin-koehler

Kristin Köhler

Immobilienkauffrau (IHK)

02661 1336 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de
christian-schadt

Christian Schadt

Immobilienmakler

0341 392 958 11 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de

Saskia Thyssen

Immobilienmaklerin

089 215 394 49 anfrage@dr-schmidt-bovendeert.de
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner
Dr. Schmidt-Bovendeert Immobilien hat 4,81 von 5 Sternen 164 Bewertungen auf ProvenExpert.com